Allgemeine Bedingungen zum Angebot FerienSpass Arbon

Herausgegeben von der Stadt Arbon, Stand November 2022

Diese Allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil der Anmeldung von Veranstalterinnen und Veranstaltern über die Buchungsplattform des FerienSpass Arbon (www.arbon.feriennet.projuventute.ch) und müssen bei der Anmeldung akzeptiert werden.

Mit der Zusage der Stadt Arbon zum Angebot FerienSpass entsteht eine Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Arbon und der Veranstalterin bzw. dem Veranstalter für die Durchführung eines Angebotes im Rahmen des FerienSpass der Stadt Arbon. Die Allgemeinen Bedingungen sind auch Bestandteil dieser Leistungsvereinbarung.

1. Zweck

Der FerienSpass hat in Arbon eine lange Tradition und ermöglicht eine attraktive Freizeitbeschäftigung von Kindern und Jugendlichen in den Frühlings- und Herbstferien. Zahlreiche Veranstalterinnen und Veranstalter ermöglichen Jahr für Jahr ein vielfältiges Angebot, das von den Kindern und Jugendlichen rege genutzt wird. Alle Kinder und Jugendlichen von Arbon, Roggwil und Steinach können an den Angeboten des FerienSpass teilnehmen.

2. Leistungen der Stadt

Die Stadt Arbon erbringt im Rahmen des Angebots FerienSpass folgende Leistungen:

  • Bereitstellen Buchungsplattform Feriennet (www.arbon.feriennet.projuventute.ch)
  • Auswahl/Steuerung geeigneter Angebote und Verminderung allfälliger Überangebote
  • Überprüfung Angebotsbeschreibung (formale Überarbeitung und Entfernung von Werbung)
  • Einteilung der Teilnehmenden
  • Anlaufstelle für Interessierte und Veranstalterinnen und Veranstalter
  • Abwicklung Zahlungsverkehr
  • Weiterentwicklung
  • Qualitätssicherung (z.B. Umfragen bei Teilnehmenden und Veranstaltenden)
  • Öffentlichkeitsarbeit

3. Leistungen und Pflichten der Veranstalterin bzw. des Veranstalters

Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter erbringt im Rahmen des Angebots FerienSpass folgende Leistungen:

  • Anmeldung mit detailliertem Angebotsbeschrieb
  • Durchführung eines oder mehrerer Angebote
  • Sinnvolle Freizeit- und Bildungserlebnisse

Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter hat eine grosse Verantwortung den anvertrauten Kindern und Jugendlichen gegenüber. Sie bzw. er erklärt sich mit folgenden Pflichten einverstanden:

  • Die Angebote des FerienSpass Arbon sind für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich (ausgenommen sind Altersbeschränkungen bei Angeboten).
  • Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter handelt nach bestem Wissen und Gewissen.
  • Die seelische, körperliche, religiöse und sexuelle Integrität der Teilnehmenden wird gewahrt. Es werden weder gewaltverherrlichende noch ideologische Inhalte vermittelt.
  • Die Veranstaltenden verpflichten sich nicht, von den im Angebotsbeschrieb definierten Inhalten abzuweichen.
  • Die Bedürfnisse der Teilnehmenden (Kinder, Jugendliche) sind höher zu gewichten als jene der Erwachsenen (Eltern, Veranstalterin bzw. Veranstalter). So werden Teilnehmende beispielsweise nur zum Angebot aufgenommen, wenn die Veranstalterin bzw. der Veranstalter das verantworten kann (Krankheit, etc.).
  • Die Aufsichtspflicht ist jederzeit bei der erziehungsberechtigten Person / Eltern. Dies bedeutet, dass die Erwachsenen während der Angebotsdauer jederzeit vor Ort sein können.
  • Ohne Einverständnis der erziehungsberechtigten Person / Eltern dürfen von den Teilnehmenden keine Aufnahmen (Foto, Ton, Video etc.) – auf denen die Teilnehmenden eindeutig zu erkennen sind – erstellt, geschweige denn veröffentlicht werden.

4. Finanzierung

Für Angebote des FerienSpass kann eine kleine Entschädigung verlangt werden für Material, Aufwand und Zeit. Die Angebotskosten teilt die Veranstalterin bzw. der Veranstalter mit der Anmeldung der Stadt Arbon mit. Die Stadt Arbon behält es sich vor, überteuerte Angebote nicht ins Programm aufzunehmen. Den Teilnehmenden können keine weiteren Kosten als die angegebenen Kurskosten belangt werden.

Die Anmeldungen der Teilnehmenden sind nach der Zuteilung der Angebote definitiv. Die anfallenden Angebotskosten sind von den Teilnehmenden ab der Zuteilung auch im Falle einer Abmeldung zu begleichen. Es liegt in der Verantwortung der Veranstaltenden, den Teilnehmenden die Angebotskosten im Sinne der Kulanz auch nach der Zuteilung zu erlassen.

Die von den Veranstaltenden angegebenen Angebotskosten werden um die Buchungsgebühr von Fr. 1.- erhöht. Die Buchungsgebühr wird den Teilnehmenden verrechnet und bei der Auszahlung an die Veranstaltenden wieder abgezogen. Die eingenommenen Buchungsgebühren überweist die Stadt Arbon an Pro Juventute für den Betrieb und Unterhalt der Buchungsplattform Feriennet. Bei kostenlosen Angeboten wird die Buchungsgebühr von der Stadt Arbon übernommen.

Kann das Angebot aufgrund fehlender Anmeldungen oder höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, tragen die Veranstaltenden das alleinige Risiko für die bereits erfolgten Ausgaben.

5. Versicherung

Die Angebote des FerienSpass Arbon sind nicht versichert. Im Schadensfall haftet die Verursacherin bzw. der Verursacher.

Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter ist um die eigene Versicherung besorgt.

Die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung für die teilnehmenden Personen und sind für deren (teilnehmende Personen) Versicherung im Unfall- und Schadensfall zuständig.

6. Dauer des Angebots FerienSpass

Mit der Zusage der Stadt Arbon zum Angebot FerienSpass entsteht eine Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Arbon und der Veranstalterin bzw. dem Veranstalter für die Durchführung eines Angebotes im Rahmen des FerienSpass der Stadt Arbon.

Die Leistungsvereinbarung ist für die Dauer des Angebots gültig.

7. Schlussbestimmungen

Die Vertragsparteien versuchen, allfällige Streitigkeiten einvernehmlich zu schlichten.

Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus dem Angebot FerienSpass Arbon ergeben sollten, ist als Gerichtsstand Arbon festgelegt. Schweizer Recht ist anwendbar.

Arbon, 10. November 2022

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