Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für Veranstalterinnen und Veranstalter fester Bestandteil der Anmeldung über die Buchungsplattform des FerienSpass Arbon (www.ar-bon.feriennet.projuventute.ch) und müssen bei der Anmeldung akzeptiert werden.
Mit der Zusage der Stadt Arbon zum Angebot FerienSpass entsteht eine Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Arbon und der Veranstalterin bzw. dem Veranstalter für die Durchführung eines Angebotes im Rahmen des FerienSpasses der Stadt Arbon. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch Bestandteil dieser Leistungsvereinbarung.
1. Zweck
Der FerienSpass hat in Arbon eine lange Tradition und ermöglicht eine attraktive Freizeitbeschäftigung von Kindern und Jugendlichen in den Frühlings-, Sommer- und Herbstferien. Zahlreiche Veranstalterinnen und Veranstalter ermöglichen Jahr für Jahr ein vielfältiges An-gebot, das von den Kindern und Jugendlichen rege genutzt wird. Alle Kinder und Jugendlichen von Arbon, Roggwil und Steinach können an den Angeboten des FerienSpass teilnehmen.
2. Leistungen der Stadt Arbon
Die Stadt Arbon erbringt im Rahmen des Angebots FerienSpass folgende Leistungen:
- Anlaufstelle für Veranstaltende und Teilnehmende
- Bereitstellen und Verwaltung der Buchungsplattform Feriennet (www.arbon.feriennet.pro-juventute.ch)
- Auswahl/Steuerung geeigneter Angebote und Verminderung allfälliger Überangebote
- Überprüfung Angebotsbeschreibung (formale Überarbeitung und Entfernung von Werbung)
- Einteilung der Kinder und Jugendlichen bei den Angeboten
- Abwicklung Zahlungsverkehr und Auszahlung an Veranstaltende
- Weiterentwicklung des FerienSpass Arbon
- Qualitätssicherung (z.B. Umfragen bei Teilnehmenden und Veranstaltenden)
- Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung des FerienSpass
3. Leistungen und Pflichten der Veranstalterin bzw. des Veranstalters
Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter erbringt im Rahmen des Angebots FerienSpass folgende Leistungen:
- Anmeldung mit detailliertem Angebotsbeschrieb
- Durchführung eines oder mehrerer Angebote
- Sinnvolle Freizeit- und Bildungserlebnisse
Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter hat gegenüber den anvertrauten Kindern und Jugendlichen eine grosse Verantwortung. Sie bzw. er erklärt sich mit folgenden Pflichten einverstanden:
- Die Angebote des FerienSpass Arbon sind für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich (ausgenommen sind Altersbeschränkungen bei Angeboten).
- Die Veranstaltenden handeln nach bestem Wissen und Gewissen und sind sich bewusst, dass die Teilnehmenden abhängig und verletzbar sind.
- Die seelische, körperliche, religiöse und sexuelle Integrität der Teilnehmenden wird gewahrt. Es werden weder gewaltverherrlichende noch ideologische Inhalte vermittelt.
- Die Veranstaltenden verpflichten sich, nicht von den im Angebotsbeschrieb definierten Inhalten abzuweichen.
- Die Bedürfnisse der Teilnehmenden (Kinder, Jugendliche) sind höher zu gewichten als jene der Erwachsenen (Eltern, Veranstalterin bzw. Veranstalter). So werden Teilnehmende beispielsweise nur zur Veranstaltung zugelassen, wenn die Veranstalterin bzw. der Veranstalter das verantworten kann (Krankheit, etc.).
- Die Teilnehmenden sind während der gesamten Durchführung beaufsichtigt.
- Die Teilnehmenden verlassen die Veranstaltung nur vorzeitig, wenn dies mit den Erziehungsberechtigten vereinbart ist.
- Fehlt ein Kind gemäss Teilnehmerliste setzt die Veranstalterin bzw. der Veranstalter die Erziehungsberechtigten über das Fehlen in Kenntnis.
- Die Aufsichtspflicht bleibt bei der er-ziehungsberechtigten Person. Dies bedeutet, dass die Erwachsenen während der Angebotsdauer jederzeit vor Ort sein können.
- Ohne Einverständnis der erziehungsberechtigten Person dürfen von den Teilnehmenden keine Aufnahmen (Foto, Ton, Video etc.) – auf denen die Teilnehmenden eindeutig zu erkennen sind – erstellt, geschweige denn veröffentlicht werden.
4. Finanzierung
Für Angebote des FerienSpass kann eine kleine Entschädigung verlangt werden für Material, Aufwand und Zeit. Die Angebotskosten teilt die Veranstalterin bzw. der Veranstalter mit der Anmeldung der Stadt Arbon mit. Die Stadt Arbon behält es sich vor, überteuerte Angebote nicht ins Programm aufzunehmen. Den Teilnehmenden können keine weiteren Kosten als die angegebenen Kurskosten belangt werden.
Die Anmeldungen der Teilnehmenden sind nach der Zuteilung der Angebote definitiv. Die anfallenden Angebotskosten sind von den Teilnehmenden ab der Zuteilung auch im Falle ei-ner Abmeldung zu begleichen. Es liegt in der Verantwortung der Veranstaltenden, den Teil-nehmenden die Angebotskosten im Sinne der Kulanz auch nach der Zuteilung zu erlassen.
Die von den Veranstaltenden angegebenen Angebotskosten werden um die Buchungsge-bühr von Fr. 1.- erhöht. Die Buchungsgebühr wird den Teilnehmenden verrechnet und bei der Auszahlung an die Veranstaltenden wieder abgezogen. Die eingenommenen Buchungs-gebühren überweist die Stadt Arbon an Pro Juventute für den Betrieb und Unterhalt der Bu-chungsplattform Feriennet. Bei kostenlosen Angeboten wird die Buchungsgebühr von der Stadt Arbon übernommen.
Kann das Angebot aufgrund fehlender Anmeldungen oder höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, liegt das alleinige Risiko für bereits getätigte Ausgaben bei den Veranstaltenden.
5. Versicherung
Die Angebote des FerienSpass Arbon sind nicht versichert. Für Schäden haftet die jeweilige Verursacherin bzw. der jeweilige Verursacher persönlich.
Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter ist um die eigene Versicherung besorgt. Die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung für die teilnehmenden Personen und sind für deren (teilnehmende Personen) Versicherung im Unfall- und Schadensfall zuständig.
6. Dauer des Angebots FerienSpass
Mit der Zusage der Stadt Arbon zum Angebot FerienSpass entsteht eine Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Arbon und der Veranstalterin bzw. dem Veranstalter für die Durchführung eines Angebotes im Rahmen des FerienSpasses der Stadt Arbon.
Die Leistungsvereinbarung ist für die Dauer des Angebots gültig.
7. Schlussbestimmungen
Die Vertragsparteien versuchen, allfällige Streitigkeiten einvernehmlich zu schlichten.
Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus dem Angebot FerienSpass Arbon ergeben sollten, ist als Gerichtsstand Arbon festgelegt. Schweizer Recht ist anwendbar.
Arbon, 28. August 2025